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AGB

AGB von GPM-Entertainment, Inh. Guido Pingel

1. Geltung der Bedingungen

GPM-Entertainment nachfolgend GPM-Entertainment genannt schließt mit Privatpersonen, Gastronomen, Vereinen und sonstigen Auftraggebern, nachfolgend Kunde genannt, Verträge unter den nachfolgenden Bedingungen ab. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, haben keine Geltung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden

2. Leistungsbeschreibung

Die Leistung von GPM-Entertainment besteht in der Musikdienstleistung, d.h. der Wiedergabe von Musik auf Tonträgern, ggf. der Moderation und der Zurverfügungstellung der technischen Ausrüstung.

3. Leistungsdauer und Umfang

Das Ende der Musikbeschallung wird im beiderseitigen Einvernehmen bestimmt. Der Discjockey beendet auch bei geringer Anzahl der Gäste vor Ort nicht eigenmächtig die Musikbereitstellung. Der vereinbarte Endpreis gilt auch bei unvorhersehbarer, vorzeitiger Beendigung der Veranstaltung, sofern der Kunde diese festlegt. Der Umfang der benötigten Ton- und Lichtanlage wird im Vorfeld festgelegt. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, wird ein DJ incl. einer Basistechnikeinheit zur Verfügung gestellt. Aus Fürsorgegründen unserer DJ ́s gegenüber ist der Endzeitpunkt der Veranstaltung bei „open end Buchungen“ auf max. 05.00 Uhr festgelegt und kalkuliert. Beschallungszeiten darüber hinaus werden nur mit Zustimmung des DJ ́s vorgenommen und mit dem auf der Preisliste/dem Vertrag angegebenem Betrag für Zusatzstunden berechnet.

4. Preise /Zahlung

Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer kann auf Wunsch ausgewiesen werden. Diese Angabe trifft nicht zu, wenn für GPM-Entertainment tätige DJ ́s, die dem § 19 UStG unterliegen zum Einsatz kommen. Die Leistung beinhaltet An- und Abfahrt, Auf- und Abbau der Technik, einem Discjockey sowie Musikbeschallung im angegebenen Zeitraum. Bei Verlängerung der Veranstaltungsdauer über die in Ziffer 3 genannte Zeit hinaus, oder die Bereitstellung von zusätzlichem Equipment, erfolgt die weitere Berechnung nach den in der Preisliste bzw. im Vertrag genannten Geräte- und Stundensätzen.  Die Zahlung oder die Höhe der Zahlung des Rechnungsbetrages ist nicht abhängig vom Erfolg der Darbietung beim Publikum. Die Vergütung von GPM-Entertainment ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort im Anschluss an die Veranstaltung in bar geschuldet.

5. Zustandekommen des Vertrages

Zwischen dem Kunden und GPM-Entertainment kommt ein Dienstleistungsvertrag unter den Bedingungen dieser AGB und vorrangig des § 611 BGB sowie der jeweils aktuellen Preisliste mit Annahme einer Bestellung des Kunden durch GPM-Entertainment zustande. Die Bestellung des Kunden muss nachfolgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden; Ort, Art und Beginn der Veranstaltung; Anzahl der Gäste. Sie kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde ist an diese Bestellung 14 Tage ab dem Datum seiner Bestellung gebunden. Die Annahme der Bestellung durch GPM-Entertainment erfolgt schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.

6. Abwicklung

Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchgeführt. Sofern keine höhere Gewalt (Technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen oder ähnliches) vorliegt, gewährleistet GPM-Entertainment einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung. Der Kunde stellt sicher, dass dem im Auftrag von GPM-Entertainment gesendeten Diskjockey, nachfolgend DJ genannt, der Zugang zur Spielfläche, min. 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich ist, um die Technik aufzubauen. Der DJ spricht vor dem Veranstaltungsbeginn Einzelheiten des Auftritts mit dem Kunden telefonisch ab. Sollte ein weiterer Vororttermin vom Kunden gewünscht werden, wird die Aufwendung dafür vom DJ gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde unterrichtet den DJ über fremde Programmbeiträge und die technische Absicherung vor der Veranstaltung. Der DJ behält sich das Recht vor, Anbietern von fremden Programmbeiträgen die Nutzung der vom DJ mitgebrachten Technik zu verweigern. Für Fremddatenträger übernimmt GPM-Entertainment keine Verantwortung. Diese sind ggf. im Vorfeld dem DJ zu überlassen, um die Kompatibilität prüfen zu können. Am Tag der Veranstaltung wird am Veranstaltungsort/in der Gastronomie dem eingesetzten DJ und ggf. eingesetzte Gehilfen freie Verpflegung und Getränke bereitgestellt, es sei denn, der Auftraggeber verweigert dieses im Vorfeld ausdrücklich/schriftlich. Künstlerischen Weisungen unterliegt der DJ nicht. Die musikalische Auswahl sowie Art und Weise der Darbietung unterliegt nicht der Weisung des Kunden.

7. Technische und organisatorische Bedingungen

Zur Ausführung seiner Leistungen benötigt der DJ eine geeignete ebene, erschütterungsfreie Stellfläche und zwei technisch einwandfreie Stromanschlüsse (Spannung 220 Volt; Absicherung jeweils 16 Ampere). Sollten die Stromanschlüsse nicht den üblichen Sicherheitsanforderungen genügen, so behält sich der Dj vor, die Veranstaltung, bei voller Forderung der Gage, nicht durchzuführen bzw. abzubrechen. Gleiches gilt bei Unkooperativem Verhalten des Betreibers oder einer seiner Gehilfen der Location, in dem die Feier stattfindet. Technische Geräte, die bestellt, jedoch vom Betreiber oder einer seiner Gehilfen untersagt wurden, werden in voller Höhe berechnet. Gleiches gilt bei Gerätschaften, für die der Betreiber oder einer seiner Gehilfen nicht ausreichend Aufstellfläche zur Verfügung stellen kann oder will oder die zugewiesene Aufstellfläche aus Sicht des Aufbauverantwortlichen technisch oder organisatorisch keinen Sinn ergibt. Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung zur Verfügung. Alternativ wird GPM-Entertainment nach Rücksprache gegen Berechnung für diesen Schutz Sorge tragen müssen. Ist die Aufbaufläche nicht barrierefrei zu erreichen, stellt der Kunde eine Auf-/Abbauhilfe bereit oder beauftragt den jeweiligen Betreiber der Location mit dieser Aufgabe. Alternativ wird GPM-Entertainment nach Rücksprache gegen Berechnung eine solche erforderliche Auf-/Abbauhilfe einsetzen.

8. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs bei GPM-Entertainment gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen: Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Gage. Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage. Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage. Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.

9. Schadenersatz / Haftung

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik von GPM-Entertainment ausgeschlossen ist. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der Vorbereitung, des Verlaufs oder der Nachbereitung der Veranstaltung durch Verhalten des Kunden, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der Kunde. Die entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9.2 Bei Ausfällen durch “höhere Gewalt" (unverschuldeter technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt insbesondere beim Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung. GPM-Entertainment verpflichtet sich, in solchem Fall den Schaden für den Kunden möglichst gering zu halten. Sollte es wider Erwarten zu einem Ausfall kommen, der keiner „höheren Gewalt“ unterliegt (also verschuldet ist) und tritt dieser Ausfall in der ersten Hälfte der vereinbarten Veranstaltungsdauer auf, wird bereits gezahltes Geld zurückerstattet. Danach wird der volle Betrag fällig. GPM-Entertainment haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder werbemäßige Ziele oder Erfolge des Kunden erreicht werden. GPM- Entertainment verpflichtet sich, die Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchzuführen.

9.3 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse unter Ziffer 9.2 gelten nicht im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben und Gesundheit.

10. Gema

Eventuelle Gema-Gebühren hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch für den Einsatz überspielter und digitaler Tonträger. Die Veranstaltungsanmeldung für Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, übernimmt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei privaten nichtöffentlichen Veranstaltungen ist normalerweise keine Anmeldung erforderlich.

11. Formvorschriften / Teilnichtigkeit

Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen zu einem Vertrag per E-Mail oder mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sind einzelne Bestimmungen eines dieser AGB bzw. eines geschlossenen Vertrages unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Münster.

Stand: Oktober 2020 GPM-Entertainment